Nicht kompliziert.

Tiere in Not Bayern
Tiere in Not Bayern

Ich habe mich in (m)einen Vierbeiner verliebt.

Zunächst machen wir (siehe Kontaktpersonen unter Kontakte) bzw. die befreundete Tierschutzorganisation (die ihre Hunde ebenfalls auf unserer Homepage vorstellen können) eine sogenannte Vorkontrolle bei Ihnen. Dies bedeutet, wir schauen bei Ihnen vorbei, um zu erfahren, wo und wie das neue Zuhause unseres Schützlings aussieht. Außerdem bietet es Ihnen die Möglichkeit, all Ihre Fragen an uns bzw. die befreundete Tierschutz-Organisation zu richten. Zu dieser Vorkontrolle bringen wir einen Fragebogen mit, in dem wir Dinge, wie: "Was machen Sie mit unserem Vierbeiner bei Krankheit, Urlaub, wenn Sie unvorgesehen beruflich verreisen müssen? Können Sie für die Tierarztkosten aufkommen, Hundesteuer bezahlen, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen? Wie lange ist der Hund täglich alleine?"

Wenn sich für Sie und uns alles als einvernehmlich erweist und Sie unserem Schützling nach gesamter Klärung aller Fragen ein Zuhause geben möchten, wird ein Schutzvertrag gemacht.

Wie kommt der Hund zu mir?

Die Organisation des Transportes veranlassen wir. Möglicherweise ist der Hund auf einer Pflegestelle oder in einer Hundepension. Wir besprechen die Abholung bzw. den Einzug unseres Schützlings in Ihrem Zuhause detailliert im Vorfeld mit Ihnen. Sollte das Tier aus dem Ausland kommen, versuchen wir den Hund nach Deutschland zu bringen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie uns bei der Findung des Transportes, ggf. durch eine Flugpatenschaft, tatkräftig unterstützen.

Ist das Tier kastriert?

In der Regel versuchen wir die Tiere im Vorfeld kastrieren zu lassen. Sollte dies nicht der Fall sein (weil das Tier z. B. noch zu jung für eine Kastration ist), bitten wir über den Schutzvertrag, dies in jedem Fall auf eigene Kosten nachzuholen. Bitte helfen Sie mit einer Kastration der unglaublichen Vermehrung von Tieren, egal ob Hund, ob Katz und andere Tiere, entgegenzuwirken.

Ist mein Schützling gesund?

Vor Abgabe des Tieres an Sie wird der Hund dem Tierarzt vorgestellt, da dieser nur mit einem gültigen EU-Pass, ausreichendem Impfschutz, Micro-Chip und, falls aus dem Ausland kommend, mit gültigen Bluttests an Sie weitergegeben werden darf. Nicht zu vergessen ist, dass die Tiere beim Transport zu Ihnen, insbesondere bei Tieren aus dem Ausland, einem unendlichen Stress ausgesetzt sind. Dies kann den Ausbruch von unerwarteten Krankheiten hervorrufen oder „schlummernde“ Krankheiten ausbrechen lassen. Aus diesem Grunde unsere dringende Bitte an Sie:

Gehen Sie in jedem Fall in der ersten Woche mit Ihrem neuen Schützling zu einem Tierarzt und lassen ihn komplett auf „Herz und Nieren“ untersuchen.

Der Schutzvertrag

Der Schutzvertrag ist eine Notwendigkeit zum Schutz des Tieres und regelt wichtige Punkte der artgerechten Tierhaltung sowie weitere Sachverhalte.

Wo ist das neue Zuhause?
Wer lebt dort?
Wie ist die gesundheitliche Verfassung?
Welche Besonderheiten gibt es?
Ist das Tier zeugungsfähig?

Ebenso beinhaltet ein Schutzvertrag eine Schutzgebühr.


Sie sagen nun eventuell: „Jetzt helfe ich schon einem armen Tier und muss auch noch bezahlen!“
Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis, sie hilft uns bzw. den Tierschutz-Organisationen, die wir unterstützen möchten, lediglich die Tierarztkosten für die bereits vorgenommenen, erforderlichen Impfungen, Ausstellung eines EU-Passes, teilweise Kastrationen der Tiere, Bluttests auf Mittelmeerkrankheiten bei Hunden aus dem Ausland (wir helfen Tieren egal welcher Herkunft), zu bestreiten. Auch fallen Transportkosten für Tiere aus dem Ausland an, z. B. wenn sie per Flugzeug mit einem Flugpaten einreisen, die Frachtkost, die Organisation des Bringens an den Flughafen bzw. die Abholung vom Zielflughafen – diese Kosten, zumindest einen Teil davon, versuchen wir von dieser Schutzgebühr zu bestreiten. Nicht zuletzt wird das Tierfutter davon bestritten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Rückgabe des Hundes die Schutzgebühr nicht erstattet werden kann, da all diese Kosten bereits im Vorfeld aufgelaufen sind.

Da wir befreundeten Tierschutzorganisationen gerne helfen möchten, indem wir auch diese Tiere auf unserer Homepage vorstellen, gibt es unterschiedliche Schutzverträge und Schützgebühren. Die jeweiligen Ansprechpartner, die zum vermittelnden Tier Auskunft geben können, werden mit Name und Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse angegeben. Diese Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft zum Wesen/Charakter, zur Vermittlung, Schutzvertrag/Schutzgebühr und Übergabe des jeweiligen Tieres.

Das "neue" Familienmitglied zieht bei Ihnen ein. Was muss beachtet weden?

Zunächst möchten wir Sie bitten, dem Tier eine gewisse Eingewöhnungszeit zu geben. Für uns haben die Tiere meist eine ungewisse Vergangenheit, wir wissen teilweise nicht, was das Tier erlebt hat, ist „es“ traumatisiert? Der Transport des Tieres in sein neues Zuhause bedeutet erneute Unsicherheit. Das Verlassen des einigermaßen gewohnten Terrains (z. B. der bisherigen Pflegestelle/Tierheims) ist für ein Tier sehr nervenaufreibend. Bitte geben Sie dem Tier daher Zeit. Wir versuchen, den Charakter und das Wesen des Tieres nach bestem Wissen und Gewissen zu erfragen und in unserer Beschreibung bei den einzelnen Tieren zu hinterlegen. Wir können leider nicht alles im Vorfeld abklären, ein Tier, das als entspannt und relaxt beschrieben wurde, kann durch die Umgebungsveränderung plötzlich unsicher werden. Hier ist es wichtig, dass Sie dem Hund zunächst Ruhe und Entspannung zukommen lassen. Bauen Sie Vertrauen auf. Bitte beachten Sie, dass diese Dinge Zeit brauchen. Ebenso kann sich angekündigte Stubenreinheit durch die neue Umgebung ändern, auch hier bitten wir Sie, dem Tier Zeit zu geben, sich an die neue Umgebung bei Ihnen zu gewöhnen. Versuchen Sie zu regelmäßigen Zeiten das Tier zu füttern und mit ihm Gassi zu gehen, so dass sich Ihr Schützling auf einen gewissen Rhythmus einstellen kann. Teilweise kommen die Hunde aus Tierheimen oderAuffanglagern, in denen sie es gewohnt waren, ihr Geschäft in den Räumlichkeiten zu verrichten, von daher brauchen sie für die Umgewöhnung bei Ihnen und im neuen Zuhause eben viel Zeit.

Was legen wir Ihnen noch ans Herz?

Überlegen Sie intensiv, binden Sie alle Ihre Familienangehörigen (Kinder, Partner etc.) vor Anschaffung eines Tieres ein. Hinterfragen Sie, ob Sie all dieser Verantwortung gewachsen sind.
Möchten sie gemeinsam diese Verantwortung bis an das Lebensende des Tieres übernehmen? In der Regel haben die Hunde bereits viel „durchgemacht“ in ihrem oftmals erst jungen Leben, aus diesem Grunde bitten wir Sie sich diesen „Bund fürs Leben“ mit einem unserer Schützlinge gut zu überlegen. Meist retten wir nicht nur jungen, schönen und gesunden Hunden das Leben, oftmals sind es Hunde, die in irgendeiner Form, etwa durch Zwingerhaltung, Kettenhaltung oder unter weiteren widrigsten Umständen gehalten wurden. Aus diesem Grund unsere dringende Bitte an Sie, sich diesen Schritt zum „Bund fürs Leben“ mit einem unserer Schützlinge gut zu überlegen.

Was machen, wenn Sie sich von Ihrem Schützling wieder trennen müssen?

In jedem Fall geht das Tier an uns bzw. die vermittelnde Tierschutz-Organisation zurück. Eine Weitervermittlung an Dritte oder eine Abgabe ins Tierheim ist untersagt. Dieses Thema ist auch innerhalb des Schutzvertrages angesprochen und abschließend geregelt. Bitte nehmen Sie bei Ihrer Trennungsabsicht unverzüglich mit dem Ihnen bekannten Ansprechpartner der Tierschutz-Organisation bzw. mit uns Kontakt auf. Bitte teilen Sie uns diese Trennungsabsicht so früh wie möglich mit, so dass wir ausreichend Zeit haben, einen passenden Pflegeplatz oder ein neues Zuhause für das Tier zu finden.

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